9.

Hat man einen Geist gesehen oder gehört, muß man drey Tage davon schweigen, sonst erlangt er Gewalt über den Menschen. Neuenhammer.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 52. 9. [Hat man einen Geist gesehen oder gehört, muß man drey Tage davon]. 9. [Hat man einen Geist gesehen oder gehört, muß man drey Tage davon]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gc7g.0