7.

Eine Schwangere soll auch nicht Gevatter stehen. Denn hält sie das Kind über der Taufe, so muß dieses oder jenes unter ihrem Herzen sterben. Waldthurn.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 52. 7. [Eine Schwangere soll auch nicht Gevatter stehen. Denn hält sie]. 7. [Eine Schwangere soll auch nicht Gevatter stehen. Denn hält sie]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gcqd.0