2.

Dann jedes rechtes Regiment
Soll gleichsam gstimmt sein wie die Seyten,
Die sich all in einander leyten.
Wann aber auff dem Instrument
Die gröbst Seyt sich von andern trennt,
Vnd wolt nicht mit jhn stimmen ein,
Sonder derselben exlex sein,
Da ist die Music schon geschändt.
[399]
Also wann auch in Königreichen
Das weisser soll dem albern weichen,
Vnd das nicht herschen soll, wil gebieten,
Da nemmen solche Regiment
Oder ein enderung oder end,
Dann vneins Hirten nicht wol hüten.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Fischart, Johann. Gedichte. Kleinere Dichtungen. Sonnete. 2. [Dann jedes rechtes Regiment]. 2. [Dann jedes rechtes Regiment]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-A79E-6