40.
Dem Fürsten gebühret Gut und Blut

Daß man sey der Obrigkeit schuldig Gut und Blut;
Diese Regel spannt man hoch, zwar sie ist auch gut;
Wann nicht wider Gut und Blut der bedrängten Unterthanen,
Sondern für ihr Gut und Blut Obrigkeit läst fliegen Fahnen.

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TextGrid Repository (2012). Logau, Friedrich von. 40. Dem Fürsten gebühret Gut und Blut. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-F85A-D