203.

Nach der Trauung darf die Braut ein Reis ihres Kranzes als Steckling einpflanzen. Es wird leicht gedeihen. Unglück würde es bringen, wollte sie vor der Trauung ein Reis dem Kranz entnehmen.


Derselbe.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 203. [Nach der Trauung darf die Braut ein Reis]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E517-7