191. Die Bienen.

Mündlich.

1.

Die Bienen fressen nicht, sondern »essen«; sie verrecken nicht, wie anderes Vieh, sondern »sterben«. Schwärmt ein »Immen«, so wird mit Gießkannen, Pfannendeckeln, Blechen aller Art ein höllischer Lärm gemacht; einmal, um den Schwarm zum Niedersitzen zu bringen, sodann um die Nachbarsleute von dem rechtlichen Anspruch an den schwärmenden »Immen« in Kenntniß zu setzen. Sonst gilt die Rechtsregel, daß ein Immen, der keinen ganz sichern Herrn hat, demjenigen gehört, der ihn zuerst sieht, was natürlich zu zahlreichen Streitigkeiten führt, welche der »Immen« selbst am besten dadurch schlichtet, daß er auf und über die Häuser weg davon geht.

Ertingen.

2.

Derjenige Immenschwarm, welcher zulezt geschwärmt hat, wird der »Standimmen« genannt; diesen darf man weder tödten, noch verkaufen, bis man einen neuen Standimmen hat, sonst geht mit diesem Schwarm alles Glück der Bienenzucht verloren. Ist der nächstjährige Standimmen geschöpft, dann darf der alte unbedenklich veräußert werden. – Geht Jemand ein Bienenschwarm durch, so soll man ihn [126] nicht mit Gewalt wollen, »denn er gehört dann doch nicht auf den Stand«!

Bauhof.

3.

Die Bienen sollen Flucher und Unzüchtige nicht ertragen können.
Hertfeld.

Wer einen Bienenstock kauft, soll nicht handeln, sonst hat er Unglück damit.
Man soll nicht sagen, die Bienen »verrecken«, sondern sie »sterben«.
Hertfeld.

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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. 191. Die Bienen. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-011E-3