344.

Auswärtige Liebhaber von Mädchen in Wurmlingen waren von jeher vielen Gefahren ausgesezt. Wenn sie bei Nacht heimgingen, wurde ihnen aufgepaßt und sie festgehalten: »Willst du in's Wasser oder in's Wirtshaus?« Entweder mußten die Fremden sich in den Brunnen tunken lassen, oder im Wirtshaus den Ledigen recht zahlen. Gerne schnitt man einem, der lange Haar hatte, selbige ab.

Allgemeine Sitte ist, daß man Jeden, der bei einem Mädchen in ihrer Kammer auf verbotenen Wegen ertappt wurde, in das Wirtshaus nahm, allwo er den Ledigen alles, was sie verzehren wollten, bezahlen mußte.

[398] Nicht selten geschieht es, daß man solchem Liebhaber die angelegte Leiter etc. wegnimmt, wodurch ihm der Rückweg erschwert wird, oder daß man sich seiner ausgezogenen Kleider zu versichern sucht, damit er genötigt wird, im Hemde seinen Rückzug anzutreten.


License
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link to license

Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. 344. [Auswärtige Liebhaber von Mädchen in Wurmlingen]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0761-E