196. Abgehauene Hand.

»Eine abgehauene Hand mit einem Beil an Schlössern und öffentlichen Häusern ist das Sinnbild des Weigfriedens oder Burgfriedens, wodurch angedeutet wird, daß an dem Ort eine völlige Sicherheit und Freiung sein soll für alle Gewaltthätigkeiten; aber auch ein Fraychzeichen, das die Hohenrügen oder hohe Obrigkeit andeutet.« Reynitzsch S. 304.

In Ellwangen, wenn man durch's Schloßthor hineingeht rechts ist eine hölzerne Tafel mit einem Block, worauf eine abgehauene Hand mit einem Beil darüber sich befindet. Folgender Reim steht dabei:


Bey dißer Hand hab den Verstand,
Daß du der Freyung seist vermahnt.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 196. Abgehauene Hand. 196. Abgehauene Hand. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0A6B-F