220) Die bestraften Sabbatschänder.

Misander, Delic. Hist. S. 388.


Nicht weit von der Meißnischen Grenze ist es geschehen, daß ein Amtmann seinen Bauern erlaubte, am Sonntag zu boseln (kegeln) und mit Würfeln um einen Ochsen zu werfen. Es wurden aber auf diesem Spielplatze in kurzer Zeit zwei Bauern erstochen. Der Amtmann aber ward selbst krank und lag hart danieder und konnte doch an keinem Sonntag ersterben. Dieser Amtmann soll nun das Sprichwort geführt haben: Wenn man am Sonntag Vormittags das Wort hört, kann darnach nichts Sündliches oder Hinterliches sein. Der Pfarrer Martinus sprach: es steht geschrieben, Du sollst den ganzen Tag heiligen, darauf der Schösser spöttisch geantwortet: es steht freilich geschrieben, doch steht noch mehr geschrieben und wird nicht gehalten; ist solch Spiel unrecht am Sabbat, so gebe Gott, daß ich keins mehr erlebe. Er hat aber auch keins mehr erlebt, sondern starb zuvor dahin.

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TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Erster Band. 220. Die bestraften Sabbatschänder. 220. Die bestraften Sabbatschänder. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-401A-8