815) Die Bierglocke zu Zittau.

Curiosa Sax. 1733. S. 184.


Früher ward zu Zittau allabendlich um 9 Uhr die sogenannte Bierglocke angezogen, welche das Recht hatte, daß sich ein Jeder, er mochte sein, wer er wolle, nach Hause aus den Bier- und Schenkhäusern begeben mußte, wurde aber Jemand von den herumgehenden Circulmeistern noch darin angetroffen, so ward er sogleich in Arrest geführt und kam nicht eher los, bis er nebst dem Stockgeld 12 gute Groschen Strafe erlegt hatte, der Wirth aber, der ihn nach gehörter Bierglocke noch sitzen ließ, hatte allemal noch ein neues Schock Strafe zu zahlen 1.

Fußnoten

1 Das Zittauer Bier war ehedem sehr berühmt und gab dasselbe 1491 Gelegenheit zu einer Fehde mit den Görlitzern. S. Großer, Lausitz. Merkw. I.S. 155. Pescheck, Handb. d. Gesch. von Zittau I S. 17, II S. 20. sq. 339. 695. Moraweck, Denksteine S. 13. sq. Ein Spottlied darüber: »Wie die Zittauer den Görlitzern ihre Kühe genommen«, in Pescheck's Monatsschrift 1791. S. 136 sq. Büsching. Nachr. f. Freunde d. Mittelalters I.S. 28 sq. u. im Görlitz. Wegweiser 1832 S. 144 sq. Ein anderes altes Spottlied über einen Bierstreit s. in d. Laus. Mon.-Schr. 1832, S. 500.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. 815. Die Bierglocke zu Zittau. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-508A-9