40/129.

An Carl Ferdinand Friedrich von Nagler

Geneigtest zu gedenken.


Vorliegende Fragen, betreffend eine, sich auf dem eingeschlagenen Weg dem Ziele glücklich nähernde Gelegenheit, wären folgendermaßen vielleicht dankbar zu erwidern.

[136] 1) Beyliegende Abschrift des k. k. österreichischen Privilegiums zeigt, wie solches in bester Form, mit größter Geneigtheit ausgefertigt worden.

2) Sollte man königlich preußischer Seits die förmliche Ausfertigung eines gleichen Privilegii, in Betracht besonderer Umstände, nicht belieben, so wäre eine bestimmt zusichernde, von den Herren Ministern des Innern und Äußern vollzogene Eröffnung dankbar zu erkennen.

3) Das k. k. österreichische Privilegium lautet auf die sämmtlichen Länder der Monarchie; ein gleiches wünscht man von allerhöchster königlich preußischer Seite, besonders da, ungeachtet der vorhandenen Gesetze, von Köln aus hie und da Nachdrücke cursiren.

4) Auch ist in vorliegendem k. k. Privilegio derZeit nicht gedacht; das Gleiche wünscht man von königlich preußischer Gnade, da ja ohnehin, bey Kraft des Gesetzes gegen den Nachdruck, hier gleichsam nur eine Ehrensache für den Verfasser obwaltet.

5) Die Reservation der Censur ist den Zuständen jener kaiserlichen Reiche ganz gemäß; in den protestantischen Landen ist nicht daran gedacht worden, noch daran zu denken.

In welcher Form aber auch man in Berlin mich begünstigen möge, so ergeht die angelegentliche Bitte dahin: daß die Ausfertigung in dem Gesetzblatt, auf die gewöhnliche Weise, wie alle gesetzlichen Verordnungen bekannt gemacht werden, zur öffentlichen [137] Kenntniß gelange. Solches ist schon vom königlichen Ministerium von Hannover, auch in den Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin, Baden und Hessen, ja, wie es verlauten will, von mehreren beliebt worden.

Ein Weiteres will mir in dem Augenblick nicht beygehen.

Verehrend wie vertrauend

gehorsamst

Weimar den 25. November 1825.

J. W. v. Goethe.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Goethe: Briefe. 1825. An Carl Ferdinand Friedrich von Nagler. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-8B53-F