17/4850.
An Anton Genast und Heinrich Becker
Sobald sich jemand krank meldet, werden die Herren Wöchner in dem gegenwärtigen Falle so wie künftig das Attestat eines Arztes verlangen, weil ohne dieses niemand für krank gelten, sondern vielmehr als ein Aussenbleibender gestraft werden muß.
Weimar am 11. Febr. 1804.
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