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D. 1. die Haupt Casse ist anzuweisen, den Betrag der anliegenden Rechnungen (nachdem solche von
der Hohen Calculatur revidirt worden sind) an die Empfänger zu zahlen und diese Ausgaben bey
dem Fonds der Akademie der Künste zu verrechnen.

2. Dem H. Reg. Bevollm. ist auf dessen Bericht v. 16 Oct. d. von der Verfügung Nachricht
zu geben, mit dem Bemerken dass die Rechnungen von dem p Rabe um 3 rh. 12 gl. reducirt worden.

Cito
Uhden

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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2022). Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (Preußen). 14. Dezember 1820. Kultusministerium an Hauptkasse und C. L. F. Schultz (Angaben). Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. https://hdl.handle.net/21.11113/0000-000F-51D0-A