7.

Eine Schwangere soll auch nicht Gevatter stehen. Denn hält sie das Kind über der Taufe, so muß dieses oder jenes unter ihrem Herzen sterben. Waldthurn.


Lizenz
CC-BY-4.0
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Schönwerth, Franz Xaver von. 7. [Eine Schwangere soll auch nicht Gevatter stehen. Denn hält sie]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gc64.0