9.

Hat man einen Geist gesehen oder gehört, muß man drey Tage davon schweigen, sonst erlangt er Gewalt über den Menschen. Neuenhammer.

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Kolimo+

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TextGrid Repository (2026). Collection 52. 9. [Hat man einen Geist gesehen oder gehört, muß man drey Tage davon]. 9. [Hat man einen Geist gesehen oder gehört, muß man drey Tage davon]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gc7g.0