§. 6. Die Spende.
Wenn der Verstorbene aus einem vermöglichen Hause war, so wird acht Tage nach der Beerdigung die sogenannte »Spendd« gebacken, kleine Laibchen Brod, aus einem halben, ja ganzen Schäffel Mehl. Dann kommen die Armen des Ortes, und Jedes erhält ein bis zwey [258] Laibchen, überhaupt so viel, als es nehmen mag. Doch kommen nur wirkliche Arme, da nach dem Herkommen für jedes Laibchen so viel zu des Toden Ruhe gebetet werden soll, als man Gras braucht, um es zu bedecken; man kann die Spende nicht genug abbeten, weshalb sich die Leute, wenn sie wegen Armut nicht müssen, Scheu tragen, zur Spende zu gehen. Fronau.