19. Selbstmörder gehört nicht in geweihte Erde.

Ein Mann in Lenzkirch, der sich in seinem Hause erhängt hatte, wurde, gegen des Pfarrers Willen, auf dem Kirchhof begraben. Da erstanden in der folgenden Nacht aus den Gräbern die Todten, rissen den Selbstmörder aus der geweihten Erde und warfen ihn vor den [14] Gottesacker. Auf dieses begrub man ihn imGuckenloch, einer wilden Schlucht des Stiegwaldes, wo er, mit dem Strick um den Hals, noch heute umgeht.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2011). Baader, Bernhard. 19. Selbstmörder gehört nicht in geweihte Erde. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-18BC-4