[Nur Räuber und Mörder schlägt man in Bande sonst]

[294]
Nur Räuber und Mörder schlägt man in Bande sonst;
Ich bin beraubt, gemordet und überdies
Geschlagen in Lockenbande wunderlich,
Und frei umher geht jene, die Thäterin!

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Daumer, Georg Friedrich. Gedichte. Hafis. Nachtrag. [Nur Räuber und Mörder schlägt man in Bande sonst]. [Nur Räuber und Mörder schlägt man in Bande sonst]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-6CBD-7