Er můß leergelt geben.

Also gar ist dise gewonheyt inn schwanck kommen /daß mann damit schertzt / wenn mann iemandt betreugt / oder betrogen hat. Die alten händler / die solcher bůbenstück geübt sind / leren nit gern einen newen händler / was der rechte kauff sei in aller wahr / vnd eh denn ers lernet / so ist er halb verdorben /darnach aber bringt ers wider herein / vnd leugt vnnd betreugt desto mehr / bescheißt wer jhm für die handt kompt / denn er hat lehrgelt geben / es ist jhn thewr ankommen / er hat es nit vmbsonst. Die alten händler / so des handels bericht sind / wenn ein junger händler kompt / sagen: Wir haben einn / er můß lehrgelt geben / machen einn bund / jm nichts zuuerkauffen /oder abzukauffen / biß er gibt was sie wöllen / oder geb die wahr die er bringt / wie sie wöllen / also daß er dran můß / er můß lehrgelt geben / vergebens leren sie jn nichts.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Egenolff, Christian. Er muß leergelt geben. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-8F15-5