Man hüt sich vor der that /
Der lügen wirt wol rath.
Nullum magnum malum præter culpam.

Alle lügen kompt bald / vnd vergeht wider bald / denn sie hat keinen grundt. Die warheyt aber bleibt stets /vnd die lügen můß an jr selbs zuschanden werden. Ist iemandt vnschuldig / vnn man leugt etwas auff jn / so můß der vnschuldig ein weil die lügē leiden / endtlich aber fellet sie auff des kopff / von dem sie außgangen ist / vnd macht jn zum lügner / der vnschuldig aber bleibt bei ehren.


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TextGrid Repository (2012). Egenolff, Christian. Man hüt sich vor der that. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-9047-C