Laß den Edelleuten jr wilpret / den Baurn jr kirchweibe / den Hunden jr hochzeit / so bleibst vngeraufft.

Der Adel helt hart über jrer freiheyt zujagen / also hart auch / daß der vnkosten so darauff geht / mehr kostet dann der nutz tregt / darumb kündten sie vil leichter ein anders vertragen / dann daß sich iemand vndersteht mit jnen wildpret zufahen. Die bauren wann sie Kirchweihe haben / so meynens sie habē auch recht / menget sich iemand zwischen sie / vnnd wirt von jnen geraufft / der můß jms haben. Die hund seind bissig wann sie hochzeit haben / vnd vergessen der trew / daruon sie sunst gerhümet sind / darumb laß man sie zufriden / sonst wirt man von jnen gebissen.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Egenolff, Christian. Laß den Edelleuten jr wilpret / den Baurn jr kirchweibe - den Hunden jr hochzeit. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-908F-C