Keiner kan lenger frid haben / dann sein nachbaur wil.

Mancher hett gern růh vnnd gůt haußgemach / es kan jhm aber nicht dahin kommen / sein nach baur pflüget jm zunahe / thůt jm schaden an gůt vnnd habe / wirt von jhm geschendet / belogen / betrogen / wie sich dann die fäll mancherley begeben. Hie můß der sein ehr schützen / sich zur gegenwehr stellen / vnnd kan ehren halb nit lenger fried haben.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Egenolff, Christian. Keiner kan lenger frid haben - dann sein nachbaur wil. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-91F5-D