Vil köch versaltzen brei.

Bei vil hirten wirts übel gehüt. Es ist nicht schädlichers / denn so herr Jederman / der doll pöfel / den zaum hat / vnnd iederman thůt was er wil. Es kan niemand wol ein herr sein / er sei denn vor ein knecht gewesen.

Wer nit kan übersehen / der kan nit regieren. Wer nit weyß wie schrepffen auff den schynbeinen thůt /der kan andern nicht wol drauff schrepffen. Den nit dürst / ist den dürstigen gar hart / vnd lobet der voll bauch nur das fasten.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Egenolff, Christian. Vil köch versaltzen brei. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0002-9244-6