61. Wasserrecht

Bei Leipzig, wo die Elster in die Pleiße fällt, pflegt im Sommer das junge Volk zu baden, aber das Wasser hat da einen betrüglichen Lauf, zuweilen Untiefen, zuweilen Sandbänke, besonders an einem Ort, welcher das Studentenbad genannt wird. Davon, wie von andern Flüssen, ist gemeine Sage, daß es alle Jahr einen Menschen haben müsse, wie auch fast jeden Sommer ein Mensch darin ertrinkt, und wird davon geglaubt, daß die Wassernixe einen hinunterziehe.

Man erzählt, daß die Nixen vorher auf dem Wasser zu tanzen pflegen, wann einer ertrinken wird.

Kindern, die baden wollen und am Ufer stehen, rufen die Eltern in Hessen warnend zu: »Der Nöcken (Nix) möchte dich hineinziehen!« Folgenden Kinderreim hat man:


Nix in der Grube,
du bist ein böser Bube,
wasch dir deine Beinchen
mit roten Ziegelsteinchen!

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TextGrid Repository (2012). Grimm, Jacob und Wilhelm. Sagen. Deutsche Sagen. Erster Band. 61. Wasserrecht. 61. Wasserrecht. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-026D-5