299. Das Hagelbier.

Mündlich aus Weyhausen.


Im Wendland östlich von Uelzen herrscht in einigen Dörfern die Sitte, an einem bestimmten Tage des Sommers ein sogenanntes Hagelbier zu feiern. Es ist nämlich einmal an diesem Tage das ganze Getraide verhagelt und seitdem hat man es für unrecht gehalten, an demselben zu arbeiten, und ist dies Hagelbier aufgekommen. – Zur Zeit, als die Franzosen im Lande waren, sind die Leute in einem der Dörfer zusammengekommen, um zu berathen, ob das Hagelbier gehalten werden solle oder [267] nicht, und die Mehrzahl der Jüngeren hat dafür gestimmt, daß man es in so schwerer Zeit einstellen solle; aber da ist ein alter Wende aufgetreten und hat gesagt: »Nê l ýde dat is låft bêr dat dörb nich afbröcht waren«, und da ist es denn auch das mal gehalten worden und so geschieht es noch.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. A. Sagen. 299. Das Hagelbier. 299. Das Hagelbier. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C015-4