137. Der Aufhocker.

Mündlich.


Leute, die Sonntags in der Nacht zwischen elf und zwölf Uhr geboren sind, können Geister bannen. Nun müßen sich aber Geister immer an einer bestimmten Stelle aufhalten und zwar gewöhnlich da, wo sie ein größeres Verbrechen begangen haben. Spukts deshalb an irgend einer Stelle, so holt der Geisterbanner seinen Sack hervor, fängt den Geist in demselben und trägt ihn nach einer andern Stelle, wo er ihn festbannt. Den Geist läßt es nun aber hier noch weniger ruhn, als an seiner frühern Stätte und er sehnt sich namentlich zurück an dieselbe, weshalb er, sowie jemand des Weges kommt, demselben aufhockt und sich von ihm tragen läßt, um vielleicht an sein Ziel zu gelangen; aber sobald er an die vom Banner gesteckte Gränze kommt, fällt er ab, und geht wieder zurück und so geht's fort in alle Ewigkeit.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. A. Sagen. 137. Der Aufhocker. 137. Der Aufhocker. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C1DD-B