544.

Einen Dieb fest zu machen, daß er stehen bleibt. Dieser Spruch muß nach der Sonnen Untergang dreimal gesprochen werden und morgens, wenn die Sonne aufgeht, wieder aufgethan werden, sonst stirbt der Dieb, wenn ihn die Sonne bescheint.


»Seid mir willkommen, ihr Diebe und Diebsgesellen,

Die ihr kommt hierher, das Meine zu rauben und zu stehlen,

Ich beschwöre euch durch Christi Blut,

Daß mir keiner von dem Meinigen, es sei liegend, hangend, gehend oder stehend, etwas hinwegbringen thut,

Sondern muß auf seiner Stelle stehn

Gleich Sonn' und Mond thut stehn

Auf des frommen Josua sein Gebot,

Als er seine Feind' that greifen an,

Oder bringen mir dann das wahre Blut,

Das Maria unter ihrem Herzen trug.

Im Namen« u.s.w.

Das Lossprechen.

Wenn er wieder gehen soll, dreimal gesprochen:

»Gehe hin du edler Leib,
Gehe hin in den Streit
Da Gott der Herr selbst eintrat
Gehe hin mit Freuden.
Im Namen« u.s.w.
[193]
»Alles mit Bedacht
Immer Gottes Ehr' in Acht;
Mit Gott fang an alle deine Thaten,
Da wird dir alles zum Besten gerathen.«

Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 378, 379 mit den Citaten in der Anm.; Rochholz, Aargauer Sagen, Nr. 64. Versäumt man die rechte Zeit des Lossprechens, so holt den Dieb der Teufel; Leoprechting, S. 57.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Segen und Zaubersprüche. 544. [Einen Dieb fest zu machen, daß er stehen bleibt. Dieser Spruch]. 544. [Einen Dieb fest zu machen, daß er stehen bleibt. Dieser Spruch]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C3D4-D