545.

Daß einer das Gestohlene wiederbringen muß. Gehe morgens vor Sonnenaufgang zu einem Wacholderstrauch und bieg ihn mit der linken Hand gegen der Sonnen Aufgang und sprich:


»Wacholderbusch! ich thue dich bucken und drucken
Bis der Dieb N.N. sein gestohlen Gut wieder an sein Ort hat getragen!«

Du mußt einen Stein auf den Busch legen und unter den Stein auf den Busch eine Hirnschale von einem berüchtigten Uebelthäter †††. Du mußt aber Achtung geben, wenn der Dieb das Gestohlene wiedergebracht hat, daß du den Stein wieder an seinen Ort trägst und hinlegst, wie er lag, und den Busch wieder losmachst.

Vgl. Wolf, Beiträge, I, 258, Nr. 22.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Segen und Zaubersprüche. 545. [Daß einer das Gestohlene wiederbringen muß. Gehe morgens vor Sonnenaufgang]. 545. [Daß einer das Gestohlene wiederbringen muß. Gehe morgens vor Sonnenaufgang]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CC20-0