115. Das heimliche Gericht.

Mündlich.


Im südöstlichen Thurm des bentheimer Schloßes soll sich ein heimliches Gericht der Fehme befinden; hier mußte der Verurtheilte auf eine Versenkung treten, die ihn einer Figur in die Arme warf, welche mit tausend Meßern von allen Seiten seinen Körper zerschnitten.


Vgl. Märkische Sagen, Nr. 122; Lyncker, Heßische Sagen, Nr. 200; Schöppner, III, 982, 1207.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Erster Theil. Sagen. 115. Das heimliche Gericht. 115. Das heimliche Gericht. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CC70-9