345.

In den Zwölften darf kein Flachs auf dem Wocken bleiben, sonst kommen die heiden (Zigeuner, Zwerge) und spinnen ihn ab; auch darf man dann keinen Mist austragen. Glandorf bei Iburg.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Die Zwölften. 345. [In den Zwölften darf kein Flachs auf dem Wocken bleiben, sonst]. 345. [In den Zwölften darf kein Flachs auf dem Wocken bleiben, sonst]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-CDF8-4