240. Das Rad vor dem Rathhause zu Buttstädt.

Mündlich.


Zu Buttstädt ist es mal geschehen, daß ein Bürger einen andern, als sie bei einer Kanne Wein im Rathskeller [212] saßen, erschlagen hat, und da hat ihn der Rath ohne weiteres Verhör sogleich hinrichten laßen. Das hat aber der Herzog übel vermerkt, hat ihnen von da an die peinliche Gerichtsbarkeit entzogen und zur Strafe ein steinernes Rad vor dem Rathhaus einmauern laßen. Nachher sind die Buttstädter zu ihm nach Weimar gegangen und haben ihn gebeten, ihnen ihr Gericht zu laßen, er aber hat ihnen geantwortet:


Ihr Herren von Buttstädt geht mir mit eurem Berichte; Gott bewahre jeden vor eurem Gerichte!

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche. A. Sagen. 240. Das Rad vor dem Rathhause zu Buttstädt. 240. Das Rad vor dem Rathhause zu Buttstädt. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D11C-F