[252] 289b.

Als Wittekind auf der Babylonie gestorben war, hat man ihn von da weg nach Enger getragen; das Land aber, über das man mit ihm hingezogen ist, hat man Wittekindsland genannt und ist dasselbe zehentfrei geblieben und im Kataster unter dem Namen Wittekindsland aufgezeichnet worden.


Schriftlich von Hrn. Oberlehrer Dr. Boegekamp zu Berlin.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Erster Theil. Sagen. Sagen vom Wittekind. 289b. [Als Wittekind auf der Babylonie gestorben war, hat man ihn von]. 289b. [Als Wittekind auf der Babylonie gestorben war, hat man ihn von]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D49B-A