175. Der meineidige Amtmann.

Die Dörfer Hohenzell und Niederzell bei Steinau waren einmal über ihre Flurgrenze in Streit gekommen und führten vor Gericht Proceß. Der Amtmann aber hatte sich von einem der Dörfer bestechen lassen und gab einen falschen Bescheid; dafür muß er seit seinem Tode als Feuermann (Irrwisch) umgehen und man sieht ihn vor den Thoren von Schlüchtern Nachts zwischen den andern Feuermännern riesengroß einherschreiten.


Mündlich; mitg. v.H. Dr. Bernstein in Schlüchtern.

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TextGrid Repository (2012). Lyncker, Karl. Sagen. Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. 175. Der meineidige Amtmann. 175. Der meineidige Amtmann. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-2814-1