56. Der Kuchen im Wappen.

Einmal ward ein Kind eines Herrn von Plessen von vorüberziehenden Handelsleuten geraubt, indem es sorglos auf dem Anger vor dem Schlosse spielte. Sie verkauften es später und es kam endlich bei einem Kuchenbäcker in Braunschweig oder am Harz in die Lehre. Als der Knabe herangewachsen war, mußte er für seinen Herrn hausieren gehen und weite Reisen mit den Kuchen machen. So kam er auch wieder nach Holstein und bot auf dem Schlosse seines Vaters seine Ware zum Verkauf aus. Da hat ihn die Mutter, der gleich die Familienähnlichkeit auffiel, wieder erkannt, und zum Andenken an seine glückliche Errettung nahm die Familie einen Kuchen als Zeichen in ihr Wappen auf.


Mündlich. – Gehört nach Westphalen III, 1923 nach Mecklenburg.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Müllenhoff, Karl. 56. Der Kuchen im Wappen. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-473F-D