50. Am 13. Sontag nach Trinitatis

Galat. 3.

Auff den 41. Psalm

Wol dem, der einen armen Krancken nicht.


Dieweil man ja der Menschen Testament
Für recht und gut erkent,
Thut nichts darzu und nimpt auch nichts darvon,
Ists einmal krafftig schon;
So gilt viel mehr noch das, so Abraham
Vom Himmel selbst bekam;
Sein Saamen ists, den Gottes weiser Rath
Ihm außerkoren hat.
Diß Testament, das gantz auff Christum geht,
Verbleibet und besteht,
Wiewol es schon mehr als vierhundert Jahr
Für dem Gesetze war,
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Weil kein Gesetz hierüber Urtheil spricht,
Und hilfft das Erbe nicht,
Gott hat es selbst dem Abraham vermacht
Und gnädig ihn bedacht.
Doch das Gesetz hat auch Gott eingesetzt,
Dieweil wir ihn verletzt,
Das stillet nun deß werthen Mitlers Hand,
Der selbst ist unser Pfand.
Durch Werck erlangt ein Mensch das Leben nicht
Und durch Gesetzes Pflicht,
Der ist es nur, dem Christus solches giebt,
Der gläubet und ihn liebt.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Opitz, Martin. Gedichte. Geistliche Dichtungen. Die Episteln der Sontage und fürnembsten Fest deß gantzen Jahrs. 50. Am 13. Sontag nach Trinitatis. 50. Am 13. Sontag nach Trinitatis. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-6429-6