Sechs und siebenzigstes Sonett.

Orso, wohl kann man Eurem Roß anlegen
Zaum und Gebiß, so ab vom Lauf es kehret;
Allein das Herz? Wer bindet's, wenn geehret
Es sich begehrt und haßt, wer ihm entgegen? –
Klagt nicht! Es raubet keiner ihm deswegen
Den Werth, weil Euch das Gehen ist verwehret;
Denn, wie der öffentliche Ruf uns lehret,
Ist's da bereits, wie Andr' auch eilen mögen.
Wenn auf dem Kampfplatz nur zu rechten Zeiten
Es ein sich stellt von Waff' und Wehr umfangen,
Die Alter, Tugend, Lieb' und Blut gegeben,
Rufend: »Mich treibt ein adelig Verlangen
Nebst meinem Herrn, der mich nicht kann begleiten,
Und sich verzehrt, daß er muß ferne leben!«

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Petrarca, Francesco. Lyrik. Canzoniere. Sonette. Sechs und siebenzigstes Sonett: [Orso, wohl kann man Eurem Roß anlegen]. Sechs und siebenzigstes Sonett: [Orso, wohl kann man Eurem Roß anlegen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-6F77-7