§. 39. Verschreyen,

vermeynen, vermälen, geschieht durch Ansprache eines unrechten Mundes, wodurch der Angesprochene immer mehr abnimmt und zuletzt ganz auszehrt; es gilt dieses bey Menschen und Thieren, bey Erwachsenen und Kindern.

Dawider helfen Segen; solcher sind:

1.

Zu Waldkirch:

Wer hat dich verschrien oder vermält?

Ist es ein Mädl oder ein Knäbl,

Ist es ein Mann oder ein Weib,

So scher dich von mir!

Gott V.S. und hl. Geist.


Dann fährt man dem Verschrienen mit der Hand vom Kopfe an den Rücken abwärts, oder vom Kreuzbeine zum Kopfe hinauf, je nachdem er vor- oder rückwärts vermeynt ist.

2.

Zu Bernried:

Bist du verschrien, N.N., Durch Hirn, Fleisch, Mark und Bein, So stell es der nämlichen Person wieder heim! So helf dir etc. oder: Hat dich verschrien Mann oder Weib, So scher dich Gottes Mund wieder aus dem Leib.

[260] 3.

Zu Neukirchen St. Chr.:

Bist du vomoind obar voschria, Van hintn obar van voarn, Gott ist auserkoarn, Gott d.V. sey ba dir, Gott d.S. sey ba dir, Gott d. hl. Geist helf dir.

4.

Wider das Verschreyen des Viehes wischt man diesem über das Kreuz hin und spricht:

Vaich, bist voschria,

Moñ, Wei, Bou obar Dirn,

Will I's wegwischn obar okirn.

Das thut man dreymal mit dem Kreuzeszeichen und betet dazu einige V.U. zu U.L. Frauen. Waldthurn.

5.

Wer unter der Thüre sitzt, wird nicht verschrien, wer aber in ein fremdes Haus tritt und unter der Stubenthür stehen bleibt, beschreyt alle Menschen, deren er drinnen ansichtig wird. Neuenhammer.


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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. 39. Verschreyen. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E1BE-8