V. Pathengeschenke.

1.

Sogleich nach der Taufe, und wenn das Kind zu Haus begleitet ist, stecken die Gevatterleute dem Kinde dasEinbindgeld mit einem Bildchen unter das [171] Kiffen auf die Brust; gewöhnlich wird ein Frauenthaler geschenkt. Der Gevatter bestreitet die Taufkosten und das Taufgeschenk oder Angebinde, weil es dem Kinde in die Kissen gesteckt, vielmehr in die Windeln angebunden wird. Fronau. Neukirchen.

In Treffelstein ist das Einbind ein großes Geldstück mit einem Kreuzer; um Rötz wird es in das Bildchen des Namensheiligen mit einem neuen durchlöcherten Pfenning gewickelt und in das Kissen gesteckt. Den Pfenning muß das Kind als Glückspfenning tragen. Den großen Thaler behält es so lange, bis es selbst Gevatter wird, wo der Thaler aufs neue seine Dienste leisten muß. Neustadt.


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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. 1. [Sogleich nach der Taufe, und wenn das Kind zu Haus begleitet ist]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E3AA-2