5.

Der erste Finger eines Hingerichteten wird abgeschnitten und schon während des Abschneidens zu einem beliebigen Zwecke getauft, d.h. in Gedanken bestimmt, wogegen man alle Tage für die Ruhe des Toden beten muß. Neukirchen St. Chr.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. 5. [Der erste Finger eines Hingerichteten wird abgeschnitten und schon]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E742-6