III. Taufhandlung.

1.

Während der Taufhandlung darf der Priester kein Wort auslassen in den Gebetsformeln, die er spricht; denn ein solches Versehen hat unzweifelhaft die Folge, daß das Kind, wenn herangewachsen, zur Drud wird. – Gleiches gilt, wenn er ein Wort unrichtig ausspricht. Fronau.


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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. 1. [Während der Taufhandlung darf der Priester kein Wort auslassen]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-E9FD-3