52.

Ein Messer, eine Schere, eine Nadel oder ein sonstiges schneidendes oder stechendes Instrument soll man nicht verschenken, denn es zertrennt die Freundschaft; jedenfalls darf [53] man es nicht von Hand zu Hand überreichen, sondern man muß es auf den Tisch legen. Beim Essen darf man das Messer nicht mit der Schneide zum Nachbarn gewendet legen, sonst gibt es Feindschaft (Oldenbg.). – Wenn man Getränke mit einem Messer umrührt, bekommt der Trinker Leibschneiden (Oldenbg.) – Wenn man eine Nadel von der Erde aufnimmt, so bekommt man das kalte Fieber.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 52. [Ein Messer, eine Schere, eine Nadel oder ein sonstiges schneidendes]. 52. [Ein Messer, eine Schere, eine Nadel oder ein sonstiges schneidendes]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-227C-5