464.

Es gibt gewisse Eigenschaften, welche den im menschlichen Besitze befindlichen Dingen größere Bedeutung beilegen. Wir haben gesehen, daß aus einem Grabe stammende (462) oder gestohlene Gegenstände hervorgehoben sind. Ähnliches gilt vongefundenen Sachen, so vom vierblätterigen Klee: 15, 231, von Hufeisen: 233. Am meisten aber treten die ererbten Sachen hervor. So wird Erbsilber verwandt gegen Krämpfe: 107, gegen Hexerei: 234, 245c, gegen einen [219] spukhaften Fuchs: 186m. Ein Erbschlüssel dient, Hexen kennen zu lernen: 224. Erbstahl bezwingt den Teufel: 505n, insbesondere auch ein Erbbeil: 505p. Sogar Erbläuse nehmen eine hervorragende Stellung unter den übrigen Läusen ein: 407.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Fünfter Abschnitt. C. Das leblose Eigentum des Menschen. 464. [Es gibt gewisse Eigenschaften, welche den im menschlichen Besitze]. 464. [Es gibt gewisse Eigenschaften, welche den im menschlichen Besitze]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2533-4