[313] 527. Lutten.

a.

Teping in Lutten hat einst mit andern Bauern auf dem Amthause in Vechta die pflichtigen Gefälle abliefern müssen. Am festgesetzten Tage verspätet er sich und kommt erst in Vechta an, als seine Nachbarn auf dem Rückwege begriffen sind. Diese berichten, es wäre ein solches Gedränge am Ablieferungsorte, daß er schwerlich noch an dem Tage zur Abgabe vorgelassen werde. Teping kehrte um, erhielt in der Folge keine Aufforderung zu erscheinen und hat auch nie wieder Pröven oder Zehnten zu entrichten brauchen.

b.

Bis in die neueste Zeit sah man auf den Gründen des Zellers Zurborg die Fundamente der ehemaligen Burg Lutten. Den Rest eines ehemaligen Kellers nannten die Leute »das Gefängnis«. Der Besitzer der Burg ist ein strenger Herr gewesen, der seine eigenhörigen Bauern, wenn sie zu spät zur Arbeit gekommen sind, in jenen Keller hat sperren und bei Wasser und Brot schmachten lassen, daher die Bezeichnung Gefängnis.

c.

Lutten hat früher die halbe Goldenstedter Heide zugehört. Während der Zeit, daß Lutten mit Goldenstedt kirchlich verbunden war, haben sich die Goldenstedter an das Lutter Archiv, das früher in der Kirche stand, herangemacht und daraus die wichtigsten Dokumente entwendet. So ist das Kirchspiel außer andern auch um sein Anrecht an die Goldenstedter Heide gekommen.

Spuke am Wege nach Vechta: 184b, 194g, 196b, 197c.


License
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link to license

Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. 527. Lutten. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-27B6-E