44.

Die erste Frucht eines Baumes soll man nicht abpflücken, sonst trägt er nie wieder (Saterld.). In Zetel sagt man, die ersten Früchte eines jungen Apfelbaumes dürften nicht gestohlen werden, sonst trüge er nie wieder. – In Cleverns sagt man, daß der Besitzer eines Baumes selbst die Früchte abnehmen müsse, weil der Baum sonst nicht wieder trage (35). Einen Obstbaum darf man nicht ganz leer pflücken, sonst trägt er das nächste Jahr nicht gut (gilt im ganzen Herzogtum). Vgl. Peterbult 362. – Verweigert man den Verkauf eines Tieres, für welches über den Wert geboten ist, so stirbt dasselbe bald (Holle). Auf der andern Seite soll der Käufer nicht auf das erste Gebot einschlagen; wenn er nicht etwas abdingt, hat er kein Glück mit dem Vieh (Holle). – Wer die Butter zuerst anschneidet, wird in 7 Jahren nicht heiraten. Als einige Gäste in einem Wirtshause des Saterlandes sich ein Frühstück auftragen ließen, fand sich von der frisch geformten Butter ein Stückchen abgeschnitten und mit dem Messer neben der Schlage Butter auf den Teller gelegt.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 44. [Die erste Frucht eines Baumes soll man nicht abpflücken, sonst]. 44. [Die erste Frucht eines Baumes soll man nicht abpflücken, sonst]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-34F3-C