1229.

Wenn man am Altjahrsabend mit dem Lichte ins Zimmer tritt, so wird derjenige der Anwesenden, dessen Schatten der Kopf fehlt, im Laufe des Jahres sterben.


Allgemein. Vgl. Nordd. Gebräuche Nr. 148.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Neujahr. 1229. [Wenn man am Altjahrsabend mit dem Lichte]. 1229. [Wenn man am Altjahrsabend mit dem Lichte]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D277-C