307a.
Auf das Kleid des Gestorbenen, auf das Todtenhemd darf keine Thräne fallen, sonst stirbt auch der bald, dessen Thräne mit ins Grab genommen ist.
Allgemein. Vgl. Engelien Nr. 120.
Auf das Kleid des Gestorbenen, auf das Todtenhemd darf keine Thräne fallen, sonst stirbt auch der bald, dessen Thräne mit ins Grab genommen ist.
Allgemein. Vgl. Engelien Nr. 120.