1269b.

In den Zwölften darf man kein Ackergeräth verleihen, sonst kann der Entleiher damit Sympathie gebrauchen und die Fehler seines Viehes damit auf das des Verleihers bringen.


Aus Hagenow. Fräulein Krüger.


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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1269b. [In den Zwölften darf man kein Ackergeräth]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D36A-2