Geschwister dürfen nicht zugleich an demselben Tage heiraten; die Ehen werden sonst unglücklich.
Cand. Ritter. Vgl. WS. 2, 43. Nr. 116.
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe.
254. [Geschwister dürfen nicht zugleich an demselben].
254. [Geschwister dürfen nicht zugleich an demselben]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D514-E