254.

Geschwister dürfen nicht zugleich an demselben Tage heiraten; die Ehen werden sonst unglücklich.

Cand. Ritter. Vgl. WS. 2, 43. Nr. 116.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 254. [Geschwister dürfen nicht zugleich an demselben]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D515-C