651. Gottesurtheil zu Wittenburg.

1.

Im Jahre 1351 brach in Wittenburg in dem Hause eines reichen Bürgers Feuer aus, welches, vom Winde getrieben, einen großen Theil der Stadt in Asche legte und nur mit Mühe endlich gedämpft werden konnte. Als dies gelungen war, wurde ein Arbeiter der Brandstiftung angeklagt, und da er seine Unschuld betheuerte, zum Tragen des glühenden Eisens verurtheilt. Er ergriff das Eisen und hielt es aufrecht, ohne einen Schmerzenslaut auszustoßen. Als man nachsah, zeigte seine Hand nicht die kleinste Brandwunde. Aber noch mehr, das Eisen war plötzlich verschwunden. Ein Jahr darauf, als man die Häuser neu aufbaute und die Straßen neu pflasterte, stieß ein Arbeiter, der einige Steine aufnahm, plötzlich einen gellenden Schrei aus. Da fanden sie das vor einem Jahre verschwundene Eisen, das noch glühend heiß war und dem Arbeiter die Hand verbrannt hatte. Dieser gestand ein, daß er der Brandstifter gewesen, und wurde dafür vom Leben zum Tode gebracht. Das Eisen ward noch lange auf dem Rathhause zu Wittenburg aufbewahrt und gezeigt.


G.F.C. Neumann bei Niederh. 3, 108 ff.

2.

Zu Wittenburg wurde ein Mann beschuldigt, Feuer angelegt zu haben und mußte das glühende Eisen tragen. Wie er mit dem Eisen bis an den Kirchhof kam, hat er es fallen lassen, da ist es verschwunden. Ein Jahr darnach hat ein anderer Mann daselbst am Steinpflaster gearbeitet und ist auf das Eisen gestoßen und hat sich die Hand verbrannt. Daran hat man ihn als den Thäter erkannt und gerädert.


Franck, altes und neues Meklenburg 1, 130. Poetische Bearbeitung, Eggers Tremsen, 110 ff.


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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 651. Gottesurtheil zu Wittenburg. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D846-8